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Es ist jedoch durchaus fraglich, ob der Gerichtshof heute noch vorrangig als "Motor der Integration" angesehen werden kann. Zwar gehört die Fortentwicklung der Rechtsordnung seit jeher zur Aufgabe der Rechtsprechung in gewaltenteiligen Systemen. Diese Aufgabe steht jedoch unter dem Vorbehalt der Wahrung der Verantwortungsspielräume der anderen Gewalten. Mit der zunehmenden Demokratisierung und Politisierung des Europäischen Integrationsprozesses haben sich hier auch die Spielräume für den Gerichtshof verengt. Vom Motor der Integration wird der EuGH vorrangig zum Hüter der Rechtsgemeinschaft.

(Primärquelle für Guttenberg wahrscheinlich Martenczuk, siehe Seite_303, bzw. Diskussion rechts).


Wegen der zunehmenden Demokratisierung des Integrationsprozesses und der erweiterten Verantwortungsspielräume der anderen Gewalten diene der Gerichtshof heute kaum noch als „Motor der Integration“; er fungiere vorrangig als „Hüter der Rechtsgemeinschaft“.

Übernommen aus
Dr. Andreas Haratsch, Potsdam, Dr. Bernd Martenczuk, MPA, Frankfurt a.M./Brüssel, sowie Dr. Stefan Frank und Dr. Alina Lengauer, LL.M., Wien,
Der Grundsatz der Gewaltenteilung als rechtsordnungs übergreifender Rechtssatz
In:
Link: http://www.uni-giessen.de/schmehl/BerichtJZ.html

Dr. Stefanie Schmahl bespricht die gleiche Arbeit. Guttenberg fügt in Fußnote 881 auf Seite 303 einige Autoren an, von den Urhebern dieser Gedanken ist keiner dabei. Besonder schön an diesem Beispiel ist zu erkennen, wie sich ein fremder Gedanke "zu eigen" gemacht wurde. Er wurde umständlich umformuliert und aufgebläht. Auch holpert das Plagiat im Textfluss deutlich im Vergleich zum Original (Wortwiederholungen, umständliche Begriffsswahl etc.).

Die angegebene Textstelle in der Dissertation ist vollständig (!!!) übernommen aus einem Thesenpapier von Dr. Bernd Martenczuk auf der 40. Assistententagung Öffentliches Recht 2000 (dort These 9, siehe zur Quelle auch Angaben zur Fundstelle bei S. 337 - 338, dort S. 27 (ohne Genehmigung des Autors werde ich die Fundstelle aber nicht ins Netz stellen).

Betr. auch Seite 303 Seite 303b Seite 304