GuttenPlag Wiki
Forum: Übersicht > Akademische Verblödung


Akademische Verblödung

......wenn schon in der Einleitung einer wissenschaftlichen Arbeit - von welchem Verfasser auch immer verursacht - eine eigenständige Auseinandersetzung mit der zu behandelnden Thematik völlig fehlt, dann kann mit Recht unterstellt werden, dass weder der Verfasser noch derjenige, welcher sich mit den Federn der Arbeit zu schmücken versucht, jemals ein ehrenhaftes Interesse an einer gewissenhaften, wissenschaftlichen Arbeit gehabt haben konnte.

Es grenzt schon an eine ausgeprägte dummdreiste Art, vor Abgabe der Arbeit diese nicht auf Inhaltsherkunft zumindest überprüft zu haben. Offensichtlich liegt der Verdacht nahe, dass Herr zu Guttenberg sich nicht einmal die Mühe gemacht hat, seine Schreiberlinge auf Qualität zu überprüfen.

Vielleicht ist er jetzt tatsächlich völlig überrascht, wie die Jungfrau zum Kinde gekommen ist.

Es darf in diesem Zusammenhang die Frage gestellt werden, wie seine feinsinnige Formulierung....." es wurde nicht getäuscht".... " zu verstehen ist. Die juristische Auslegung beschränkt sich somit nicht nur auf seine Person, da er in dieser Formulierung den eindeutigen Bezug auf seine Singularität schuldig bleibt. Im Zweifelsfall kann diese Formulierung seine eigene Person sogar exkludieren.

Sollte er wahrhaftig im Rahmen seiner Entschuldigung versucht haben, Dritte miteinzubeziehen, denen er nun den " Schwarzen Peter " zuspielen möchte, um sich auf diese Art von der Vorsätzlichkeit seines Handelns frei zu argumentieren?

Aus den Erfahrungen der Vergangenheit würde es nicht wundern.

Um genau diese rechtliche Würdigung geht es in der Frage, ob eine Aberkennung des Dr. wegen vorsätzlichen Täuschens von der Universität Bayreuth in Erwägung gezogen werden kann. Denn eine bestandene Doktorprüfung würde den Mangel des Fehlens der Voraussetzungen für das Promotionsvorhaben heilen, vorausgesetzt, es liegt kein vorsätzliches Täuschungsmanöver des Doktoranden vor.

Man sei gespannt, welche juristischen Winkelzüge Abhilfe leisten können.

Vielleicht hat Herr zu Guttenberg aber auch nur die falsche Frau geheiratet. Frau Verona Poth hätte mit:" Ich werde geholfen " schon längst ihren Kopf aus der Schlinge gezogen.

Ungeachtet dieses akademischen Fehltritts wiegt die Tatsache schwer, dass ein Herr zu Guttenberg den wissenschaftlichen Dienst des deutschen Bundestages missbräuchlich genutzt hat.

Das Gehalt eines Ministerialrates ist im Bereich der Besoldungsgruppe des höheren Beamtendienstes angesiedelt. Für ein 10 - seitiges Dossier des Herrn Dr. Dr. Ulrich Tammler wurden somit erhebliche Steuergelder veruntreut.

Es gleicht einem Schlag ins Gesicht all derjenigen, die zum einen ihre Wissenschaftliche Arbeit mit einem grossen finanziellen und persönlichen Aufwand erstellt haben und zum anderen für alle deutschen Steuerzahler, die wegen Steuervergehen mit drastischen Strafrechtskonsequenzen konfrontiert sind.

Guido Fetzer


Ein ähnlicher Gerdanke ("Dritte") ist mir auch schon gekommen. Ich denke aber nicht, daß dies wirklich zum Erfolg führen könnte, denn ihm war in diesem Fall ja durchaus bewußt, daß nicht er selbst die Arbeit erstellt hat, was wiederum der Promotionsordnung widerspricht, denn er hätte die Ghostwriter ja als Hilfsquellen angeben müssen, unabhängig davon ob er eine eidesstattliche oder nur eine ehrenwörtliche (wann war das schon mal was wert?) Erklärung abgegeben hat.

Viellicht sollte er er mal die Kohl+Dallas-Formel versuchen - Blackout über lange Zeit hinweg: "Ich habe keine Ahnung wie das zustande kommt, das hat mir wohl jemand untergeschoben während meines Blackouts..."