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Seiten – bisher – „ohne“[]

Für folgende Seiten gibt es bisher keine Plagiatnachweise:

19, 20, 21, 23, 24 (vgl. Seite 019-024)

26 (vgl. Seite 026f)

28, 29 (vgl. Seite 027-029)

31

40 (vgl. Seite 040)

41, 42, 43, 44 (vgl. Seite 041-044 und Seite 044)

64? (was ist mit Seite 064?)

76? (was ist mit Seite 076?)

79

89? (?? Seite 088-089 und Seite 089 (b)?]

137

138 (vgl. Seite 138)

140, 141

150? (Wikiseite gelöscht?)

161? (Seite 161?)

162? (Seite 162?)

163? (evtl. zumindest ein Teil von Seite 163?)

165

168 (vgl. Seite 168 Fussnote 485)

176? (Wikiseite gelöscht mit Verweis auf Seite 175 - ??)

177

(Wieso fehlt Seite 199-214 eigentlich noch in Fundstellenliste?)

222

234? (Seite 234-235?)

240

245

248

262

264

265

267

268

269

270

275

277

278

279

284

287

290

291

292

293

296

297

298

300

301

302

305

384

385

386

389

390

400

401

406

407


Dann wäre es interessant, diese Seiten mal in die gesprochenen Sprachen seiner Frau zu übersetzen und in der dortigen Literatur weiter zu recherchieren. Ich glaube, dieser Hinweis kam schon früher einmal.



Folgende hier aufgewührten Seiten enthalten Plagiate: Seite 36 [hier bei einem Blog nachzulesen ] und Seite 71:

Guttenberg, S. 71, Ende 2ter Absatz Sonja Volkmann-Schluck, 2001, S.13 Quelle

Laut Spinelli verstand sich das erste direkt gewählte Europäische Parlament als "verfassungsgebende Versammlung", die den Unionsbürger legitim vertritt, gegenüber dem Ministerrat trotz zahlreicher Initiativen aber weitgehend machtlos geblieben war [FN 168]

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[FN 168] Vgl. A. Spinelli. Das Verfassungsprojekt des Europäischen Parlaments, in: J. Schwarze.....

Laut Spinelli verstand sich das erste direkt gewählte EP als verfassungsgebende Versammlung, die den Unionsbürger legitim vertritt, gegenüber dem Ministerrat trotz zahlreicher Initiativen aber weitgehend machtlos geblieben war [FN 60]


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[FN 60] Vgl. Spinelli, Altiero: „Das Verfassungsprojekt des Europäischen Parlaments“, in: Schwarze: Eine Verfassung....

hier !

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Plagiat auf Seite 83:

Guttenberg, 2009, S. 83, Fußnote 190 Sonja Volkmann-Schluck, 2001, S.13-14
Die beiden Entwürfe von 1984 und 1994 sahen explizit keine völlige Neugründung der EG bzw. EU vor. Die 1984 zu gründende ..Europäische Union" sollte lediglich als Dach für die EG. das Europäisches Wirtschaftssystem und EPZ gebildet werden. 1994 rückte das Ziel in den Vordergrund, dem technokratischen Geflecht der weiter geltenden Verträgeeinen verfassungsrechtlichen Rahmen zu geben, deren Ziele zu präzisieren und „Effizienz Transparenz und demokratische Ausrichtung zu verdeutlichen", sowie Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten, vgl. F. Cramme. Der Verfassungsentwurf des Institutionellen Ausschusses des europäischen Parlaments von 1994, in: ZfG 1995 (3), S. 256 ff., 257

Beide Entwürfe sahen allerdings keine völlige Neugründung der EG bzw. EU vor. Die 1984 zu gründende „Europäische Union“ sollte lediglich als Dach für die EG, das Europäisches Wirtschaftssystem und EPZ gebildet werden. 1994 rückte das Ziel in den Vordergrund, dem technokratischen Geflecht der weiter geltenden Verträge einen verfassungsrechtlichen Rahmen zu geben deren Ziele zu präzisieren und „Effizienz, Transparenz und demokratische Ausrichtung zu verdeutlichen“, sowie Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten [FN 61]

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[FN 61] Cromme, Franz: „Der Verfassungsentwurf des Institutionellen Ausschusses des europäischen Parlaments von 1994“, in : Zeitschrift für Gesetzgebung, 10. Jg., 1995 (3), S. 256 – 261, hier S. 257

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Guttenberg S. 91 = Integration, Band 24, Institut für Europäische Politik 2001

Guttenberg [Auszug] Institut Quelle
Das Beratungsverfahren des Konvents war parlamentarisch geprägt: freie Debatte unabhängiger Persönlichkeiten nach strikten parlamentarischen Regeln, die sich der Konvent nach Bedarf selbst auferlegte. Bei aller Schärfe der sachlichen Auseinandersetzung stand die Suche nach einem möglichst breiten Konsens im Vordergrund Das Beratungsverfahren des Konvents war parlamentarisch geprägt: freie Debatteunabhängiger Persönlichkeiten nach strikten parlamentarischen Regeln, die sich der Konvent nach Bedarf selbst auferlegte. Bei aller Schärfe der sachlichen hier

[Kriege ich mal ein Lob???]

Klar doch, kriegst ein Bienchen! (Ich kopier das mal in die Seiten.) http://jh72.de/ 21:51, 26. Feb. 2011 (UTC)

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Guttenberg S.138 = Wichard Woyke 2004, S. 305

Guttenberg, S. 138 [Auszug] Woyke 2004, S. 305 Quelle
die ehrgeizige Initiativen im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit wie die Einsetzung einer europäischen Polizei zur Überwachung der EU-Außengrenzen die Stärkung von Europol mit dem Ziel einer integrierten Polizei zur Bekämpfung von internationalem Terrorismus und organisierter Kriminalität, den Ausbau von Eurojust, den Aufbau einer europäischen Staatsanwaltschaft, die Perspektive einer gemeinsamen europäischen Verteidigung und die Terrorismusbekämpfung als Aufgabe der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik gefordert hatte Gleichzeitig lag den Parlamenten besonders an der Ausstattung des Konvents mit einem weit gefassten und seine Autonomie wahrenden Mandat Längerfristig müssten weitere ehrgeizige Initiativen geprüft werden, um die Sicherheit unseres Kontinents noch besser zu gewährleisten,beispielsweise die Einsetzung einer europäischen Polizei, durch die die Aussengrenzen der Union besser überwacht werden können, die in Zusammenarbeit mit den betroffenen nationalen Behörden vorzunehmende Stärkung von Europol im Hinblick auf eine integrierte Polizei mit dem Auftrag der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität, die Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit, insbesondere von Eurojust, im Hinblick auf eine europäische Staatsanwaltschaft sowie die Zusammenführung ... hier



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Kein regelrechtes Plagiat, aber doch womöglich etwas unsauber: Auf den Seiten 382ff befindet sich eine Synopse zum Gottesbezug in diversen Verfassungen europäischer Staaten. Einige Passagen aus diesen Verfassungen werden indirekt oder direkt zitiert - aber natürlich nicht in der Ursprungssprache, sondern auf deutsch.

Beispiel, S. 384:

"Im Folgenden (§§69, 70) wird festgelegt, dass die Verhältnisse der von der Volkskirche abweichenden Glaubensgemeinschaften näher durch Gesetz geregelt werden. Ferner: niemand kann u.a. wegen seines Glauben von bürgerlichen oder politischen Rechten ausgeschlossen werden oder sich der Erfüllung der allgemeinen Bürgerpflichten entziehen."

Wortgetreu in das Deutsche übersetzt heißt es in der dänischen Verfassung, § 70, ( http://www.ft.dk/Dokumenter/Publikationer/Grundloven/~/media/Pdf_materiale/Pdf_publikationer/Grundloven/Danmarks%20Riges%20Grundlov%20pdf.ashx ):

Niemand kann aufgrund seines Glaubensbekenntnisses oder seiner Abstammung des Zugangs zum vollen Genuß von bürgerlichen und politischen Rechten beraubt werden oder sich der Erfüllung irgendeiner allgemeinen Bürgerpflicht entziehen.

Da ich mir nicht vorstellen kann, dass Herr Guttenberg fließend dänisch, estnisch, lettisch, rumänisch, usw. spricht, *muss* er auf deutsche Übersetzungen dieser Verfassungstexte zurückgegriffen haben. Selbst wenn es so etwas wie eine offizielle deutsche Fassung all dieser Verfassungen geben sollte, wäre es wohl angebracht, diese Quelle zu zitieren. Das gilt erst recht für den Fall, dass es eine solche offizielle Gesamtübersetzung nicht geben sollte.

Man kann diese Bezüge sicher nicht als Plagiat im engeren Sinne bezeichnen. Interessant wäre aber schon zu wissen, woher der Verfasser die Bedeutungen der angeführten Passagen gekannt hat. Die fehlende Berufung auf eine "deutsche" Quelle *könnte* auch ein Indiz dafür sein, dass auch diese Synopse von einem noch unbekannten Verfasser übernommen wurde. Sicher also nichts für die Fragmente-Seite - aber vielleicht als Anhaltspunkt für weitergehende Recherche... Soennen 21:20, 26. Feb. 2011 (UTC)

Es handelt sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine bisher noch nicht entdeckte Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.