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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 119, Zeilen: 31-34
Original:
Seite(n): 9, Zeilen: 28-31

Die Verfassungsentwicklung der Europäischen Union stellt keinen „eindeutig abgrenzbaren linearen" Prozess dar. sondern ein „mehrpoliges System", in dem „zwischen den Mitgliedsstaaten und der Gemeinschaft sowie zwischen den Orga- nen der EG ein sich fortwährend neu definierendes Gleichgewicht gesucht wird"

Die Verfassungsentwicklung der EU stellt demnach keinen „eindeutig abgrenzbaren linearen“ Prozess dar, sondern ein „mehrpoliges System“, in dem „zwischen den Mitgliedsstaaten und der Gemeinschaft sowie zwischen den Organen der EG ein sich fortwährend neu definierendes Gleichgewicht gesucht wird“.

Kategorie
KomplettPlagiat
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Volkmann-Schluck 2001
Link
Volkmann-Schluck 2001
Anmerkung

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral)