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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 130, Zeilen: 15-17
Original:
Seite(n): 56, Zeilen: [rechte Spalte] 5-9

Bezüglich des Staatsgebietes stellt das Völkerrecht nur auf den Bestand eines gesicherten Raumes ab, auf dem das Staatsvolk seine Herrschaft ausüben kann. [353]

Das Völkerrecht verlangt hinsichtlich des Staatsgebietes nur den Bestand eines gesicherten Raumes, auf dem das Staatsvolk seine Herrschaft ausüben kann: [...]

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Hummer 2003
Link
Hummer 2003
Anmerkung
Die Sätze aus Hummer wurde für die Dissertation neu zusammengesetzt.

Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Neutral)