Untersuchte Arbeit: Seite(n): 154, Zeilen: 01-18 |
Original: Seite(n): 20, Zeilen: 12-23 (abs. 57) |
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Ergänzend und die vorherigen Verfassungs-Prämissen aufgreifend wären für eine "Unionsverfassung" zunächst einzelne formelle Voraussetzungen zu nennen:
Materielle Voraussetzungen einer "Unionsverfassung" wären etwa:
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Die einzelnen formellen Voraussetzungen einer Unionsverfassung sind: der durch normativen Gesamtakt erlassene Normenkomplex (keine allmähliche Verfassungsherausbildung, keine Verfassungsbegründung durch richterliche Rechtsfortbildung); die Schriftform; der Vorrang (mit der Konsequenz, daß die Unionsverfassung nur in einem Verfassungsvertrag liegen kann); die erschwerte Abänderbarkeit und schließlich die Selbstkennzeichnung als Verfassung. Die materiellen Voraussetzungen einer Unionsverfassung sind: die organisatorische Ausgestaltung der Union; die Bestimmung des Verhältnisses zu den Mitgliedstaaten (bis hin zum Bereitstellen von Sanktionsinstrumenten für den Krisenfall, daß ein Mitgliedstaat aus der Verfassungsordnung ausbricht); die Schaffung der verbandsbezogenen rechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung der supranationalen öffentlichen Gewalt und schließlich die politisch-philosophische Grundausrichtung der Union. |
Fragmentsichter: MoonofA (Sichtungsergebnis: Gut) |
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