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<plb_layout val_1="190" val_2="108-124" val_3="Die zweifachen Abstimmungen in Dänemark (1992 und 1993) und in&#13; Irland (2001 und 2003) über den konstitutionellen Fortgang des Integrationsprozesses ragten bis zu den "schwarzen Tagen" in Frankreich und den Niederlande tatsächlich aus dem Kontext der Erfahrungen mit Referenden zu Fragen der europäischen Integration heraus: &#13; In beiden Fällen hatte das Votum eines Mitgliedslandes&#13; Auswirkungen für alle anderen Mitgliedsländer&#13; und ihren Integrationswillen. &#13; Dies war letztlich der – sowohl integrationstheoretisch wie auch demokratietheoretisch nachvollziehbare – Grund,&#13; warum in beiden Fällen ein zweites Referendum&#13; angesetzt wurde. Im Falle Dänemark geschah dies&#13; nach Konzessionen an die dänischen Kritiker des&#13; Maastricht-Vertrages («opting out»-Klauseln). &#13; Im irischen Fall – bei dem doppelten Votum der Iren&#13; zum Vertrag von Nizza – wurde das zweite&#13; Votum nach einer Periode des Wartens angesetzt,&#13; verbunden mit deutlichen Worten von außen,&#13; dass ein Land nicht die ganze Europäische Union zur Geisel nehmen dürfe.&#13; Im dänischen Fall wurde die integrationspolitische Logik des erzielten Kompromisses kritisiert,&#13; im irischen Fall die demokratietheoretische Logik des zweiten Referendums. &#13; In beiden Fällen obsiegte ein gewisser Sinn für Pragmatismus, der in&#13; der Europäischen Union offenbar vor jeder Form von Purismus immer dann obwaltet, wenn das Einigungswerk insgesamt in eine Sackgasse zu geraten droht." val_4="1" val_5="20ff, zweite spalte" val_6="Zwei Fälle ragen aus dem Kontext der Erfahrungen mit Referenden zu Fragen der europäischen Integration heraus: die zweifache Abstimmung in Dänemark (1992 und 1993) und in Irland (2001 und 2003) über den konstitutionellen Fortgang des Integrationsprozesses. &#13; In beiden Fällen hatte das Votum eines Mitgliedslandes&#13; Auswirkungen für alle anderen Mitgliedsländer&#13; und ihren Integrationswillen. &#13; Dies war letztlich der – sowohl integrationstheoretisch wie auch &#13; demokratietheoretisch nachvollziehbare – Grund,&#13; warum in beiden Fällen ein zweites Referendum&#13; angesetzt wurde. Im Falle Dänemark geschah dies&#13; nach Konzessionen an die dänischen Kritiker des&#13; Maastricht-Vertrages («opting out»-Klauseln). &#13; Im irischen Fall – bei dem doppelten Votum der Iren&#13; zum Vertrag von Nizza – wurde das zweite&#13; Votum nach einer Periode des Wartens angesetzt,&#13; verbunden mit deutlichen Worten von aussen,&#13; dass ein Land nicht die ganze EU zur Geisel nehmen dürfe.&#13; Im dänischen Fall wurde die integrationspolitische Logik des erzielten Kompromisses kritisiert,&#13; im irischen Fall die demokratietheoretische Logik des zweiten Referendums. &#13; In beiden Fällen obsiegte ein gewisser Sinn für Pragmatismus, der in&#13; der EU offenbar vor jeder Form von Purismus immer dann obwaltet, wenn das Einigungswerk insgesamt in eine Sackgasse zu geraten droht." val_7="KomplettPlagiat" val_8="nein" val_9="Kühnhardt 2004" val_10="Kühnhardt 2004" val_11="anonymus" val_0="&#13; " val_cswikitext="&#13; &#13; " layout_id="23080" cswikitext="&#13; &#13; "></plb_layout>