Untersuchte Arbeit: Seite(n): 192, Zeilen: 19-21 |
Original: Seite(n): 28, Zeilen: 3-5 |
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Wenn sich Verfassungsinhalte nicht bewähren oder wenn sich die Umstände ändern, dann bringt die vergangene einmalige Zustimmung letztlich nichts. |
Wenn sich Verfassungsinhalte nicht bewähren oder wenn sich die Umstände ändern, dann bringt die vergangene einmalige Zustimmung nichts. |
Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Gut) |
4.229
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