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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 192, Zeilen: 19-21
Original:
Seite(n): 28, Zeilen: 3-5

Wenn sich Verfassungsinhalte nicht bewähren oder wenn sich die Umstände ändern, dann bringt die vergangene einmalige Zustimmung letztlich nichts.

Wenn sich Verfassungsinhalte nicht bewähren oder wenn sich die Umstände ändern, dann bringt die vergangene einmalige Zustimmung nichts.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Peters 2003
Link
Peters 2003
Anmerkung

Fragmentsichter: Kahrl (Sichtungsergebnis: Gut)