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<plb_layout val_1="253" val_2="26-36" val_3="Änderungen des Primärrechts können jedoch auch außerhalb des Verfahrens nach Art. 48 EUV erfolgen. Hier ist zunächst das in Art. 49 EUV geregelte Verfahren des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu nennen, welches in Gestalt der jeweiligen Beitrittsverträge neues bzw. geändertes Primärrecht zum Gegenstand hat. Auch hier greift jedoch letztendlich der Ratifizierungsvorbehalt aller Mitgliedstaaten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften.&#13; &#13; Daneben bestehen jedoch weitere Mechanismen der Änderung von Primärrecht außerhalb des Verfahrens des Art. 48 EUV. In diesem Zusammenhang ist zwischen „vereinfachten“ und „autonomen“ Verfahren der Vertragsänderung zu unterscheiden. [734] Das sog. „vereinfachte“ Verfahren unterscheidet sich von dem in Art. 48 EUV vorgesehenen regulären Vertragsänderungsverfahren dadurch, dass [an Stelle einer Regierungskonferenz Vertragsänderungen durch den Rat mit einstimmigem Votum vorgenommen werden.]" val_4="2" val_5="" val_6="Änderungen des Primärrechts können jedoch auch ''außerhalb'' des Verfahrens nach Art. 48 EUV erfolgen. Hier ist zunächst das in Art. 49 EU-Vertrag geregelte Verfahren des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu nennen, welches in Gestalt der jeweiligen Beitrittsverträge neues bzw. geändertes Primärrecht zum Gegenstand hat. Auch hier greift jedoch letztendlich der Ratifizierungsvorbehalt aller Mitgliedstaaten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften. Daneben bestehen jedoch weitere Mechanismen der Änderung von Primärrecht außerhalb des Verfahrens des Art. 48 EUV. In diesem Zusammenhang ist zwischen „''vereinfachten''“ und „''autonomen''“ Verfahren der Vertragsänderung zu unterscheiden. [2] Das sog. „''vereinfachte''“ Verfahren unterscheidet sich von dem in Art. 48 EUV vorgesehenen regulären Vertragsänderungsverfahren dadurch, dass [an Stelle einer Regierungskonferenz Vertragsänderungen durch den Rat mit einstimmigem Votum vorgenommen werden.]" val_7="VerschärftesBauernOpfer" val_8="nein" val_9="Görlitz, Einzelfragen zur Abänderbarkeit des derzeitigen und künftigen europäischen Primärrechts, Berlin 2003, WF XII- 140/03" val_10="http://www.focus.de/politik/deutschland/plagiatsaffaere-woher-guttenbergs-doktorarbeit-wirklich-stammt_did_33322.html" val_11="Fn 734 weißt auf Wissenschaftlichen Dienst hin; keine Kennzeichnung als wörtliches Zitat" val_0="&#13; &#13; " val_cswikitext="&#13; &#13; " layout_id="23080" cswikitext="&#13; &#13; "></plb_layout>