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<plb_layout val_1="289" val_2="03-08" val_3="Die Praxis des Supreme Courts, durch ständige Auslegung den Verfassungstext veränderten äußeren Umständen anzupassen ist letztlich bedeutsamer als die die gelegentlich spannungsgelandenere und im Ausland bis heute mehr beachtete Ausübung des richterlich spannungsgeladenere und im Ausland bis heute mehr beachtete Ausübung des richterlichen Prüfungsrechts,&#13;&#10;&#13;&#10;das jedoch in Wirklichkeit nur einen kleinen Ausschnitt aus der fortlaufenden Interpretationstechnik der Verfassung durch die amerikanische Gerichtsbarkeit darstellt.&#13;&#10;&#13;&#10;&#13;&#10;" val_4="542" val_5="" val_6="(...) läßt sich für die nachfolgende Zeit eine Verlagerung des Schwergewichts des Supreme Court feststellen, wobei - wie Loewenstein mit Recht betont - die ständige Auslegungsfunktion bedeutsamer ist &quot;als die dramatischere und im Ausland mehr beachtete Ausübung des richterlichen Prüfungsrechts, das nur einen kleinen Ausschnitt aus der fortlaufenden Interpretationstechnik der Verfassung durch die Gerichte darstellt." val_7="Verschleierung" val_8="nein" val_9="Haller 1973" val_10="[[:Kategorie:Haller 1973|Haller 1973]]" val_11="Guttenberg zitiert zu dieser Fundstelle nur die im Original selbst vorhandene Fußnote, die sich nur auf das im Original vorhandene Zitat bezieht (Karl Loewenstein, Verfassungsrecht und Verfassungspraxis, 1959). Die Originalquelle selbst wird jedoch in der Disseration nicht genannt. " val_0="[[Kategorie:Verschleierung]]&#13;&#10;[[Kategorie:Seite 289]]&#13;&#10;[[Kategorie:Haller 1973]]" val_cswikitext="[[Kategorie:Verschleierung]]&#13;&#10;[[Kategorie:Seite 289]]&#13;&#10;[[Kategorie:Haller 1973]]" layout_id="23080" cswikitext="[[Kategorie:Verschleierung]]&#13;&#10;[[Kategorie:Seite 289]]&#13;&#10;[[Kategorie:Haller 1973]]"></plb_layout>
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Version vom 6. März 2011, 10:05 Uhr

<plb_layout val_1="289" val_2="2-7" val_3="Die Praxis des Supreme Courts, durch ständige Auslegung den Verfassungstext veränderten äußeren Umständen anzupassen ist letztlich bedeutsamer als die die gelegentlich spannungsgelandenere und im Ausland bis heute mehr beachtete Ausübung des richterlich spannungsgeladenere und im Ausland bis heute mehr beachtete Ausübung des richterlichen Prüfungsrechts, das jedoch in Wirklichkeit nur einen kleinen Ausschnitt aus der fortlaufenden Interpretationstechnik der Verfassung durch die amerikanische Gerichtsbarkeit darstellt.&#13; &#13; &#13; " val_4="542" val_5="" val_6="(...) läßt sich für die nachfolgende Zeit eine Verlagerung des Schwergewichts des Supreme Court feststellen, wobei - wie Loewenstein mit Recht betont - die ständige Auslegungsfunktion bedeutsamer ist "als die dramatischere und im Ausland mehr beachtete Ausübung des richterlichen Prüfungsrechts, das nur einen kleinen Ausschnitt aus der fortlaufenden Interpretationstechnik der Verfassung durch die Gerichte darstellt." val_7="Verschleierung" val_8="nein" val_9="Haller 1973" val_10="Haller 1973" val_11="Guttenberg zitiert zu dieser Fundstelle nur die im Original selbst vorhandene Fußnote, die sich nur auf das im Original vorhandene Zitat bezieht (Karl Loewenstein, Verfassungsrecht und Verfassungspraxis, 1959). Die Originalquelle selbst wird jedoch in der Disseration nicht genannt. " val_0="&#13; &#13; " val_cswikitext="&#13; &#13; " layout_id="23080" cswikitext="&#13; &#13; "></plb_layout>