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Aktuelle Version vom 31. Mai 2012, 21:15 Uhr

Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 311, Zeilen: 25-28
Original:
Seite(n): 1, Zeilen: ?

In einem entsprechenden Entwicklungsprozess hat sich auch die Rolle der Richter in Europa gewandelt: die nationale Gerichtsbarkeit wurde „europäisiert" und in ein Kooperationsverhältnis zum EuGH gestellt. Sollte die Rechtsprechung ein Spiegelbild der Gesellschaft sein - und sie ist es zumindest teilweise(903) -, dann [kann sich in ihr nicht mehr nur eine nationale Gesellschaft spiegeln, sondern eine vielgestaltige, vielsprachige mit unterschiedlichen Interessen, historischen Erfahrungen und kulturellen Wurzeln.]

In diesem Prozeß hat sich auch die Rolle der Richter in Europa gewandelt; die nationale Gerichtsbarkeit wurde "europäisiert" und in ein Kooperationsverhältnis zum Europäischen Gerichtshof gestellt. Sollte die Rechtsprechung ein Spiegelbild der Gesellschaft sein - und sie ist es zumindest teilweise -, dann kann sich in ihr nicht mehr nur eine nationale Gesellschaft spiegeln, sondern eine vielgestaltige, vielsprachige mit unterschiedlichen Interessen, historischen Erfahrungen und kulturellen Wurzeln.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
nein
Übernommen aus
Hirsch 2001
Link
Hirsch 2001
Anmerkung
(direkte Fortsetzung auf Seite 312)