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Version vom 6. März 2011, 19:26 Uhr
<plb_layout val_1="311" val_2="25-28" val_3="In einem entsprechenden Entwicklungsprozess hat sich auch die Rolle der Richter in Europa gewandelt: die nationale Gerichtsbarkeit wurde „europäisiert" und in ein Kooperationsverhältnis zum EuGH gestellt. Sollte die Rechtsprechung ein Spiegelbild der Gesellschaft sein - und sie ist es zumindest teilweise(903) -, dann [kann sich in ihr nicht mehr nur eine nationale Gesellschaft spiegeln, sondern eine vielgestaltige, vielsprachige mit unterschiedlichen Interessen, historischen Erfahrungen und kulturellen Wurzeln.]" val_4="1" val_5="?" val_6="In diesem Prozeß hat sich auch die Rolle der Richter in Europa gewandelt; die nationale Gerichtsbarkeit wurde "europäisiert" und in ein Kooperationsverhältnis zum Europäischen Gerichtshof gestellt. Sollte die Rechtsprechung ein Spiegelbild der Gesellschaft sein - und sie ist es zumindest teilweise -, dann kann sich in ihr nicht mehr nur eine nationale Gesellschaft spiegeln, sondern eine vielgestaltige, vielsprachige mit unterschiedlichen Interessen, historischen Erfahrungen und kulturellen Wurzeln." val_7="Verschleierung" val_8="nein" val_9="Hirsch 2001" val_10="Hirsch 2001" val_11="(direkte Fortsetzung auf Seite 312)" val_0=" " val_cswikitext=" " layout_id="23080" cswikitext=" "></plb_layout>