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Untersuchte Arbeit:
Seite(n): 12, Zeilen: 9-17
Original:
Seite(n): 3, Zeilen:

Im Rahmen der Beitrittspartnerschaft wurde eine finanzielle Heranführungsstrategie für die Türkei in folgender Höhe beschlossen: 250 Mio. Euro (2004), 300 Mio. Euro (2005), 500 Mio. Euro (2006). Damit sollte nach dem Vorschlag der Kommission die Türkei bei ihren Bemühungen um Erfüllung der Kopenhagener Kriterien, insbesondere zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten und Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme des Besitzstandes unterstützt werden. Außerdem solle die Verbesserung der Funktionsweise der türkischen Wirtschaft und ihrer Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standzuhalten, sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefördert werden.

In der Zeit von 2004 bis 2006 soll die Türkei mit der finanziellen Heranführungshilfe schwerpunktmäßig bei ihren Bemühungen um Erfüllung der Kopenhagener Kriterien unterstützt werden, und insbesondere die institutionellen Kapazitäten und Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme des Besitzstands gestärkt werden sollen. Zur Verbesserung der Funktionsweise der türkischen Wirtschaft und ihrer Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standzuhalten, wird ebenfalls Unterstützung bereitgestellt. Außerdem wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern gefördert.

Kategorie
Verschleierung
Im Literaturverzeichnis referenziert
ja
Übernommen aus
Link
EUKOM_2003_144
Anmerkung
Die genannten Zahlen finden sich in einer Graphik auf Seite 4 von EUKOM_2003_144.