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Version vom 8. März 2011, 21:24 Uhr
von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 294, Zeilen: 122-125 |
Original: Seite(n): 12, Zeilen: 12-15 |
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[855] [...] Soweit eine unterlegene Prozesspartei scharfe Kritik übt, ist sie verständlich und meist auch bald vergessen, (vgl. zur "Richterschelte in Deutschand" etwa H.-J. Vogel, Videant Judices! Zur aktuellen Kritik am Bundesverfassungsgericht, in: DÖV 1978. S. 665 ff.). In [jüngster Zeit indessen wird die Kritik anläßlich einiger Entscheidungen des Gerichts oder seiner Kammern grundsätzlicher.] |
Soweit eine unterlegene Prozeßpartei solche Kritik übt, [24: Vgl. H.-J. Vogel, DÖV 1978, 665 ff.; ders., NJW 1996, 1505 ff.; W. Geiger, DRiZ 1991, 357 ff.] ist sie verständlich und meist auch bald vergessen, aber in jüngster Zeit wird die Kritik wieder pointierter und grundsätzlicher Natur. |
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Diese Seite wurde gesichtet durch: Erstsichter: Goalgetter
(Sichtungsergebnis: Gut)
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Goalgetter, Zeitstempel: 20110308212430