von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Untersuchte Arbeit: Seite(n): 315, Zeilen: 12-16 |
Original: Seite(n): 7, Zeilen: 21-29 |
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Eine weitere Parallele ist hervorzuheben: Die Rolle des EuGH bei der Weiterentwicklung des Gemeinschaftsrechts kommt in ihrer historischen Bedeutung derjenigen des Supreme Courts sehr nahe. Auch ist ein Erfahrungsaustausch zwischen EuGH und Supreme Court inzwischen zur guten Gewohnheit geworden und stellt eine wichtige Ergänzung des transatlantischen Dialogs dar. (911) |
Hier möchte ich eine weitere Parallele unterstreichen: Die Rolle des Europäischen Gerichtshofes bei der Weiterentwicklung des Gemeinschaftsrechts kommt in ihrer historischen Bedeutung derjenigen des Supreme Courts sehr nahe. Es ist für mich persönlich immer höchst interessant, einer Begegnung beider Institutionen beizuwohnen. Ein Erfahrungsaustausch zwischen EuGH und Supreme Court inzwischen zur guten Gewohnheit geworden und stellt eine wichtige Ergänzung des transatlantischen Dialogs dar. |
Fragmentsichter: Conny (Sichtungsergebnis: Gut) |
Untersuchte Arbeit: Seite(n): 315, Zeilen: 105-113 |
Original: Seite(n): 474-475, Zeilen: 116- |
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vgl. hierzu mit weiteren Nachweisen P. Häberle, Europäische Verfassungslehre, 4. Aufl. 2006, S. 474 Fn. 677; allgemeine rechtsvergleichende Hinweise, mit denen der Supreme Court außerordentlich zurückhaltend arbeitet, finden sich ebenda sowie bei M. Tushnet, The Possibilities of Comparative Constitutional Law, in: Yale Law Journal, 108 (1999), S. 1225ff, 1230 ff.; siehe auch W.H. Rehnquist, Verfassungsgerichte – vergleichende Bemerkungen, in: P. Kirchhof / D.P. Kommers (Hrsg.), Deutschland und sein Grundgesetz, 1993, S. 454. Kritisch gegenüber der „Einbahnstraßenpraxis“ des Supreme Courts M.A. Glendon, Rights Talk. The Impoverishment of Political Discourse, 1991, S. 151. |
Allg. rechtsvergleichende Ansätze finden sich – teilweise sehr zurückhaltend – in neueren Entscheidungen: [...]; vgl. dazu mit weiterführenden Nachweisen M. Tushnet, The Possibilities of Comparative Constitutional Law, Yale Law Journal, Vol. 108 (1999), S. 1225 ff.; insbes. 1230 ff. - [...] (W. Rehnquist, Verfassungsgerichte - vergleichende Bemerkungen, in: P. Kirchhof/D.P. Kommers (Hrsg.), Deutschland und sein Grundgesetz, 1993, S. 454). Die zu geringe Bereitschaft des Supreme Court, rechtsvergleichend zu arbeiten, kritisiert demgegenüber M.A. Glendon, Rights Talk. The Impoverishment of Political Discourse, 1991, S. 158 ("one way 'overseas trade' in rights"). |
Fragmentsichter: Conny (Sichtungsergebnis: Gut) |
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(Sichtungsergebnis: Neutral) Zweitsichter: Conny
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