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Dissertation Original
Insgesamt ist die Perzeption vom "Kompromiss als politischer Lebensform"(99) ein Ankerpunkt des amerikanischen Verfassungsverständnisses. Individuelle Interessen sollen auf der Basis persönlicher Entfaltungsfreiheit, Meinungs- und Glaubensfreiheit organisiert und auf den unterschiedlichen Ebenen des Bundesstaates zur Durchsetzung ihrer Ziele in ein Konkurrenzverhältnis gebracht werden. Aufgrund einer ausgeprägten Partikularisierung der Politik ergibt es sich nicht selten, dass die Kompromisse kein ausbalanciertes Resultat berücksichtigenswerter Interessen sind, sondern unter erheblichem - zuweilen unverhältnismäßigem - Einfluss partikulärer Kräfte erwachsen oder scheitern.

(Fußnote 99) Vgl. zu dieser Bezeichnung R. Zippelius, Allgemeine Staatslehre, 13. Aufl. 1999, S. 233 ff. m.w.N.

Ein wesentlicher Punkt des nordamerikanischen Verfassungsverständnisses ist die Vorstellung vom Kompromiß als politischer Lebensform (§ 26 II). Auf der Grundlage persönlicher Entfaltungsfreiheit, Meinungs- und Glaubensfreiheit sollen die individuellen Interessen sich organisieren und auf den verschiedenen Ebenen des Bundesstaates um die Durchsetzung ihrer Ziele konkurrieren. (...)

Diese starke "Partikularisierung" der Politik führt aber nicht selten dazu, daß die Kompromisse kein ausgewogenes Resultat der berücksichtigungswerten Interessen sind, sondern unter einem unverhältnismäßig großen Einfluß partikulärer Kräfte zustandekommen oder scheitern.

Übernommen aus: Zippelius, Reinhold: Allgemeine Staatslehre: (Politikwissenschaft); ein Studienbuch, 13. Aufl., Beck, München 1999, S. 432
Link: -
Dokumentiert in:

Anmerkungen

  • Die Fußnote verschleiert, dass der ganze Absatz mit geringen Änderungen von einer anderen Stelle bei Zippelius übernommen wurde.
  • Auf Seite 049 befindet sich ein weiterer kurzer Abschnitt, der an Zippelius angelehnt ist.
  • Zippelius wurde offenbar in kurzen Stücken mit relativ großer Nachbearbeitung (Austausch von Wörtern) übernommen.

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