Dissertation | Original |
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Die Verträge sind Verträge zwischen Mitgliedstaaten, welche sich ursprünglich auf die
Schaffung eines gemeinsamen Marktes und die damit verbundenen Wirtschaftspolitiken beziehen (sollten). Als "Zweckverband" ist ihr Geltungsbereich im Gegensatz zur Verfassung also nicht universal, sondern auf einzelne Politikbereiche begrenzt.(323) Anders als eine Verfassung im "klassischen" Sinne (...) (Fußnote 323) Vgl. H.P. Ipsen, Fusionverfassung Europäische Gemeinschaften, 1969, S. 54. |
(...) Die Verträge sind Verträge zwischen Mitgliedstaaten, welche sich ursprünglich auf die
Schaffung eines gemeinsamen Marktes und die damit verbundenen Wirtschaftspolitiken beziehen. Als Zweckverband ist ihr Geltungsbereich im Gegensatz zur Verfassung also nicht universal, sondern auf einzelne Politikbereiche begrenzt.(30) Anders als eine Verfassung (...) (Fußnote 30) Vgl. Ipsen, Hans Peter: Fusionverfassung Europäische Gemeinschaften, Bad Homburg, 1969, S. 54. |
Übernommen aus: Volkmann-Schluck, Sonja, Die Debatte um eine europäische Verfassung. Leitbilder - Konzepte - Strategien In: CAP Working Paper. Dezember 2001 Link: http://www.cap.uni-muenchen.de/download/2002/2002_wp_eu_verfassung.pdf Dokumentiert in: Fragment_122_26-30 |