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Bereits G. Jellinek hatte Anfang des 20. Jahrhunderts diese „im Fluss des historischen Geschehens“ gesehen. Auch angesichts eines erforderlichen Schutzes gegen wissenschaftlich vertarnten Essentialismus sollte alles in allem nicht von einem „idealen Wesen der Verfassung“, sondern höchstens von einem geschichtlichen Typus ausgegangen werden.

S. 13: Dass die juristischen Grundbegriffe im Gegenteil "im Fluss des historischen Geschehens" gestellt sind, hatte schon Anfangs des XX. Jahrhunderts der grosse Staatsrechtler Georg Jellinek fest behauptet[5]. Die Bemerkung sollte uns etwas gegen wissenschaftlich vertarnten Essentialismus schützen. Es gibt kein ideales Wesen der "Verfassung" nur einen geschichtlichen Typus.

Übernommen aus
Oliver Jouanjan,
Monodisziplinäre Stellungnahmen: Rechtswissenschaft
In: Der Beitrag der Wissenschaften zur künftigen Verfassung der EU, Interdisziplinäres Verfassungssymposium anlässlich des 10 Jahre Jubiläums des Europainstituts der Universität Basel, Georg Kreis (Hrsg.), Orlando B
Link: http://docs.google.com/...

Link zum PDF über die Seite des Instituts bleibt im Spamfilter hängen. Basel, 2003.

Gleiche Quelle wie die auf Seite 143

Übernommen in Fragment_144_06-10


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