GuttenPlag Wiki
146

Wie man die begrifflichen Voraussetzungen der Verfassung definiert, hängt ebenso wie bei den Voraussetzungen der Verfassungsfähigkeit und vielen anderen Fragen der Verfassungstheorie zu einem erklecklichen Teil von Wertungen ab. Demzufolge lassen sich kaum zwingende Aussagen treffen, wie sie bei logischen Fragestellungen möglich sind. An dieser Stelle soll sich auf diejenigen Merkmale konzentriert werden, die für die Wirkung der „Verfassung als rechtliche Institution“[404] erforderlich sind. Das sind im Wesentlichen formelle, aber auch einige materielle Merkmale (da es eine Verfassung in einem nur formellen oder nur materiellen Sinne faktisch nicht geben kann -- auch deswegen ist vieles, was in der europäischen Verfassungsdiskussion als „Verfassung“ bezeichnet wird, nicht wirklich als Verfassung i. S. d. Verfassungstheorie anzuerkennen).

S 20:

56. II. Wie man die begrifflichen Voraussetzungen der Verfassung definiert, hängt ebenso wie bei den Voraussetzungen der Verfassungsfähigkeit und vielen anderen Fragen der Verfassungstheorie hochgradig von Wertungen ab. Deswegen lassen sich keine zwingenden Aussagen treffen, wie sie bei logischen Fragestellungen möglich sind. Nach der hier vertretenen Ansicht müssen diejenigen Merkmale vorhanden sein, die für die Wirkung der Verfassung als rechtliche Institution erforderlich sind. Das sind im wesentlichen formelle, aber auch einige materielle Merkmale. Eine Verfassung in einem nur formellen oder nur materiellen Sinne kann es nicht geben. Deswegen ist vieles, was in der europäischen Verfassungsdiskussion als „Verfassung“ bezeichnet wird, nicht wirklich als Verfassung i.S.d. Verfassungstheorie anzuerkennen.

Übernommen aus
Dr. Thomas Schmitz,
Baden-Baden 2001: Integration in der Supranationalen Union Das europäische Organisationsmodell ...
In: -
Link: http://lehrstuhl.jura.uni-goettingen.de/tschmitz/Downloads/Schmitz_SupranUnion-Ergebnisse.pdf

Schmitz wird aus einem anderen Werk in obiger Fußnote 404 zitiert, aber nicht nur die vier Worte in Anführungszeichen sind von ihm, sondern de facto der ganze Absatz.

Link zum Text als HTML:

http://lehrstuhl.jura.uni-goettingen.de/tschmitz/SupranUnion/Ergebnisse-4.htm

Übernommen in Fragment_146_05-15


Diese Seite kann nicht mehr bearbeitet werden, da sie bereits in Fragmente übernommen wurde und deshalb Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden. Um ein neues Plagiat zu melden, lege bitte eine neue Seite ¨Seite [Nummer] [Zusatz]¨ an, wobei [Nummer] die dreistellige Seitenzahl ist und [Zusatz] eine beliebige Ergänzung.