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498 Darunter waren die Funktion und Flexibilität des durch den Konvent vorgeschlagenen Legislativrates im Verhältnis zu den anderen Ratsformationen wie auch die Frage nach Sta­tus und Rolle des künftigen Außenministers. Die Außenministerkonferenz kam hier überein, dass kein eigenständiger Legislativrat gebildet werden sollte, vielmehr sollten die einzelnen Fachräte immer dann als ein solcher zusammentreten, wenn sie ein Gesetzgebungsverfahren durchführen und in diesem Zusammenhang öffentliche Beratungen stattfinden, vgl. Artikel I - 24. Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa. Fassung vom 06.08.2004. CIG 87/04. Zur näheren Definition der Rolle des künftigen Außenministers der EU verein­barte man einen den anderen Kommissionsmitgliedern gleichberechtigten Status (Artikel I - 28. Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa. Fassung vom 06.08.2004. CIG 87/04). Gegenstände der Einigung waren die Klärung seines Stimmrechtes außer­halb der Bereiche der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und die Frage, ob ein Misstrauensvotum des Parlaments gegen die Kommission auch eine Amtsniederlegung des Außenministers zur Folge haben sollte (vgl. Artikel 1-25. Vermerk des Vorsitzes der Ratspräsidentschaft an die Delegationen CIG 60/03 ADD 1).

2. Funktion und Flexibilität des vom Konvent vorgeschlagenen Gesetzgebungsrates im Verhältnis zu den anderen Ratsformationen. Hierzu kamen die Außenminister überein, daß kein eigenständiger Legislativrat gebildet werden soll. Statt dessen sollen die einzelnen Fachräte immer dann als "Legislativrat" in Erscheinung treten, wenn sie Gesetzgebungsmaßnahmen annehmen und in diesem Zusammenhang öffentliche Beratungen stattfinden.

3. Status und Rolle des künftigen Außenministers.[9] Umstritten ist vor allem seine Stellung im Kommissionskollegium. Letzten Endes geht es um die Frage, ob er auch in Bereichen außerhalb der GASP über ein Stimmrecht verfügen soll und ob ein Mißtrauensvotum des Parlaments gegen die Kommission auch die Amtsniederlegung des Außenministers nach sich zieht.

Übernommen aus
Andreas Maurer / Simon Schunz,
Von Brüssel nach Rom II. Der Entwurf einer europäischen Verfassung zwischen Konvent und Regierungskonferenz. Diskussionspapier Stiftung Wissenschaft und Politik. Berlin November 2003 (Zweite Aktualisierung)
In: -
Link: http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/arbeitspapiere/bruesselromKS.pdf

Fußnote 496 auf dieser Seite referenziert zwar S. 3 der ersten Fassung des Papiers von Maurer / Schunz, Plagiat wurde aber in dieser Fußnote von S. 5 übernommen; Kategorie Verschleierung scheint daher am besten zu passen. Erste Fassung des Papiers wird im Literaturverzeichnis unter Schunz aufgeführt.