GuttenPlag Wiki
177

Der Verzicht auf einen Kommissar bedeutet für einen Mitgliedsstaat einen nicht geringen Einflussverlust. Die Kommissare gelten als Mittler zwischen „Brüssel" und ihren Herkunftsländern, daher möchte jeder Staat mit der Person des Kommissars über ein „symbolisches Vertretungsdispositiv" verfügen. Es wurde vorgezogen, eine Einigung in dieser Frage zunächst auf einen Folgegipfel zu vertagen, da die kleinen Staaten ihr Interesse hier massiv geltend machten.

Die Kommissare gelten als Mittler zwischen „Brüssel" und ihren Herkunftsländern, daher möchte jeder Staat mit der Person des Kommissars über ein „symbolisches Vertretungsdispositiv" verfügen. Es wurde vorgezogen, eine Einigung in dieser Frage zunächst auf einen Folgegipfel zu vertagen, da die kleinen Staaten ihr Interesse hier massiv geltend machten

Übernommen aus
Andreas Maurer, Simon Schunz,
Von Brüssel nach Rom II
In: Diskussionspapier Forschungsgruppe EU-Integration FG1, 2003/29. Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin. Zweite Aktualisierung, November 2003, S. 11
Link: http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/arbeitspapiere/bruesselromKS.pdf

Verdächtigerweise gab es für die Seite 177 noch keinen Plagiasnachweis. Auffällig ist dort aber ohne Anmerkung verbliebene dritte Absatz mit den Anführungen "Brüssel" und "symbolische Vertretungsdisposition", Zeilen 18 - 36, deren zweiter und dritter Satz die Zeilen der Quelle S. 11 in umgekehrter Reihenfolge samt den Anführungen bringt.

Es wäre verwunderlich, wenn sich nicht noch weitere Spuren des Diskussionspapiers FG1, 2003/29 fänden. Allerdings ist nicht klar, woher die Anführungen der Vorlage stammen, vgl. dort S. 13: "... das Problem der "symbolischen Vertretungsdispositive..."