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Aktuelle Version vom 31. Mai 2012, 21:12 Uhr

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Die große Konfliktlinie bestand zwischen Großbritannien, Irland, Tschechien, Malta und Slowenien einerseits – und den anderen Staaten andererseits. Während erstere für Einstimmigkeit plädierten, hätten vor allem Deutschland, Belgien und Niederlande gerne künftig in diesen Bereichen mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt.

Eine zweite Konfliktlinie bestand zwischen Großbritannien, Irland, Tschechien, Malta und Slowenien einerseits und den anderen Staaten. Während die von London angeführte Gruppe auf Einstimmigkeit bei Fragen der Steuer- und Justizpolitik, bei der Sozialversicherungspolitik sowie bei der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik beharrte, hätten andere Länder, allen voran Deutschland, Belgien und die Niederlande, in diesen Bereichen gerne eine weitere Ausdehnung qualifizierter Mehrheitsentscheidungen gesehen.

Übernommen aus
Andreas Maurer, Simon Schunz,
Auf dem Weg zum Verfassungsvertrag. Der Entwurf einer Europäischen Verfassung in der Regierungskonferenz. Dezember 2003
In: SWP Stiftung Wissenschaft und Politik. Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit
Link: http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/arbeitspapiere/EUVerfassungRegKonf_mrr_scz_031209.pdf


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