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Die große Konfliktlinie bestand zwischen Großbritannien, Irland, Tschechien, Malta und Slowenien einerseits – und den anderen Staaten andererseits. Während erstere für Einstimmigkeit plädierten, hätten vor allem Deutschland, Belgien und Niederlande gerne künftig in diesen Bereichen mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt. |
Eine zweite Konfliktlinie bestand zwischen Großbritannien, Irland, Tschechien, Malta und Slowenien einerseits und den anderen Staaten. Während die von London angeführte Gruppe auf Einstimmigkeit bei Fragen der Steuer- und Justizpolitik, bei der Sozialversicherungspolitik sowie bei der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik beharrte, hätten andere Länder, allen voran Deutschland, Belgien und die Niederlande, in diesen Bereichen gerne eine weitere Ausdehnung qualifizierter Mehrheitsentscheidungen gesehen. |
Übernommen aus Andreas Maurer, Simon Schunz, Auf dem Weg zum Verfassungsvertrag. Der Entwurf einer Europäischen Verfassung in der Regierungskonferenz. Dezember 2003 In: SWP Stiftung Wissenschaft und Politik. Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit Link: http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/arbeitspapiere/EUVerfassungRegKonf_mrr_scz_031209.pdf
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