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<plb_layout val_1="252" val_2="Dieses Ergebnis entspricht dem dynamischen Charakter des Unionsrechts. Noch&#13;&#10;stärker als die nationalen Verfassungen sind die Verfahrensregeln der Europäischen&#13;&#10;Union ständigem Wandel unterworfen. Ihre Ausgestaltung wird durch die vertragsändernde&#13;&#10;und vertragsergänzende Verfassungsentwicklung im Zuge der Vertragsrevisionen&#13;&#10;sowie durch die verfassungsimmanenten Formen einer gestaltenden&#13;&#10;Fortbildung fortlaufend verändert. Die Entwicklung zu einer Gewaltenteilung nationalstaatlicher&#13;&#10;Prägung wird begleitet von dem erkennbar zunehmenden politischen&#13;&#10;Druck seitens der Mitgliedstaaten, die europäischen Rechtsetzungsverfahren in&#13;&#10;Analogie zu den vertrauten Paradigmata nationaler Normgebungsverfahren auszugestalten.&#13;&#10;Gleichzeitig sind die Regierungen und die nationalen Interessenverbände&#13;&#10;bestrebt, die europäische Rechtsetzung intergouvernemental, also auf unmittelbare&#13;&#10;Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, auszurichten. Trotz der durch&#13;&#10;zunehmende Kompetenzübertragung auf die Union herbeigeführten zentripetalen&#13;&#10;Entwicklung bleiben die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben&#13;&#10;auf europäischer Ebene die zentralen Akteure. Angesichts kooperativer Steuerungsmechanismen&#13;&#10;haben ihre Regierungen verstärkt Mitwirkungsmöglichkeiten&#13;&#10;bei der Gestaltung öffentlicher Aufgaben zurückgewonnen. Unvereinbar mit dem&#13;&#10;derzeitigen Integrationsverlauf erscheint deshalb eine Sichtweise, nach der die Mitgliedstaaten&#13;&#10;im Zuge der weiteren Integration künftig in einer neuen „staatlichen&#13;&#10;Einheit&quot; aufgehen oder von ihr überlagert werden. Das kooperative europäische&#13;&#10;Regelungssystem hebt den Nationalstaat nicht auf, sondern stärkt ihn letztlich." val_3="9. Dieses Ergebnis entspricht dem dynamischen Charakter des Unionsrechts. Noch&#13;&#10;stärker als die nationalen Verfassungen sind die Verfahrensregeln der Europäischen&#13;&#10;Union ständigem Wandel unterworfen. Ihre Ausgestaltung wird durch die vertragsändernde&#13;&#10;und vertragsergänzende Verfassungsentwicklung im Zuge der Vertragsrevisionen&#13;&#10;sowie durch die verfassungsimmanenten Formen einer gestaltenden&#13;&#10;Fortbildung fortlaufend verändert. Die Entwicklung zu einer Gewaltenteilung nationalstaatlicher&#13;&#10;Prägung wird begleitet von dem erkennbar zunehmenden politischen&#13;&#10;Druck seitens der Mitgliedstaaten, die europäischen Rechtsetzungsverfahren in&#13;&#10;Analogie zu den vertrauten Paradigmata nationaler Normgebungsverfahren auszugestalten.&#13;&#10;Gleichzeitig sind die Regierungen und die nationalen Interessenverbände&#13;&#10;bestrebt, die europäische Rechtsetzung intergouvernemental, also auf unmittelbare&#13;&#10;Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, auszurichten. &#13;&#10;10. Trotz der durch zunehmende Kompetenzübertragung auf die Union herbeigeführten zentripetalen&#13;&#10;Entwicklung bleiben die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben&#13;&#10;auf europäischer Ebene die zentralen Akteure. Angesichts kooperativer Steuerungsmechanismen&#13;&#10;haben ihre Regierungen verstärkt Mitwirkungsmöglichkeiten&#13;&#10;bei der Gestaltung öffentlicher Aufgaben zurückgewonnen. Unvereinbar mit dem&#13;&#10;derzeitigen Integrationsverlauf erscheint deshalb eine Sichtweise, nach der die Mitgliedstaaten&#13;&#10;im Zuge der weiteren Integration künftig in einer neuen staatlichen&#13;&#10;Einheit aufgehen oder von ihr überlagert werden. Das kooperative europäische&#13;&#10;Regelungssystem hebt den Nationalstaat nicht auf, sondern stärkt ihn." val_4="Dr. Charlotte Schütz, LL.M." val_5="Thesenpapier: Wer ist der Gesetzgeber der Europäischen Union" val_6="Thesen zur 40. Assistententagung Öffentliches Recht Gießen 2000 Funktionen und Kontrolle der Gewalten 14.-17. März 2000, S. 9 " val_7="" val_8="Thesenpapier zum Vortrag von Charlotte Schütz auf der 40. Assistententagung Öffentliches Recht Gießen 2000, damals als gedrucktes Thesenheft auf den S. 8 f. Pdf-Scan des Thesenheftes liegt mir vor, ohne Genehmigung von Frau Schütz stelle ich es aber nicht ins Internet." layout_id="1960" cswikitext=""></plb_layout>
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Version vom 23. Februar 2011, 19:47 Uhr

<plb_layout val_1="252" val_2="Dieses Ergebnis entspricht dem dynamischen Charakter des Unionsrechts. Noch&#13; stärker als die nationalen Verfassungen sind die Verfahrensregeln der Europäischen&#13; Union ständigem Wandel unterworfen. Ihre Ausgestaltung wird durch die vertragsändernde&#13; und vertragsergänzende Verfassungsentwicklung im Zuge der Vertragsrevisionen&#13; sowie durch die verfassungsimmanenten Formen einer gestaltenden&#13; Fortbildung fortlaufend verändert. Die Entwicklung zu einer Gewaltenteilung nationalstaatlicher&#13; Prägung wird begleitet von dem erkennbar zunehmenden politischen&#13; Druck seitens der Mitgliedstaaten, die europäischen Rechtsetzungsverfahren in&#13; Analogie zu den vertrauten Paradigmata nationaler Normgebungsverfahren auszugestalten.&#13; Gleichzeitig sind die Regierungen und die nationalen Interessenverbände&#13; bestrebt, die europäische Rechtsetzung intergouvernemental, also auf unmittelbare&#13; Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, auszurichten. Trotz der durch&#13; zunehmende Kompetenzübertragung auf die Union herbeigeführten zentripetalen&#13; Entwicklung bleiben die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben&#13; auf europäischer Ebene die zentralen Akteure. Angesichts kooperativer Steuerungsmechanismen&#13; haben ihre Regierungen verstärkt Mitwirkungsmöglichkeiten&#13; bei der Gestaltung öffentlicher Aufgaben zurückgewonnen. Unvereinbar mit dem&#13; derzeitigen Integrationsverlauf erscheint deshalb eine Sichtweise, nach der die Mitgliedstaaten&#13; im Zuge der weiteren Integration künftig in einer neuen „staatlichen&#13; Einheit" aufgehen oder von ihr überlagert werden. Das kooperative europäische&#13; Regelungssystem hebt den Nationalstaat nicht auf, sondern stärkt ihn letztlich." val_3="9. Dieses Ergebnis entspricht dem dynamischen Charakter des Unionsrechts. Noch&#13; stärker als die nationalen Verfassungen sind die Verfahrensregeln der Europäischen&#13; Union ständigem Wandel unterworfen. Ihre Ausgestaltung wird durch die vertragsändernde&#13; und vertragsergänzende Verfassungsentwicklung im Zuge der Vertragsrevisionen&#13; sowie durch die verfassungsimmanenten Formen einer gestaltenden&#13; Fortbildung fortlaufend verändert. Die Entwicklung zu einer Gewaltenteilung nationalstaatlicher&#13; Prägung wird begleitet von dem erkennbar zunehmenden politischen&#13; Druck seitens der Mitgliedstaaten, die europäischen Rechtsetzungsverfahren in&#13; Analogie zu den vertrauten Paradigmata nationaler Normgebungsverfahren auszugestalten.&#13; Gleichzeitig sind die Regierungen und die nationalen Interessenverbände&#13; bestrebt, die europäische Rechtsetzung intergouvernemental, also auf unmittelbare&#13; Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, auszurichten. &#13; 10. Trotz der durch zunehmende Kompetenzübertragung auf die Union herbeigeführten zentripetalen&#13; Entwicklung bleiben die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben&#13; auf europäischer Ebene die zentralen Akteure. Angesichts kooperativer Steuerungsmechanismen&#13; haben ihre Regierungen verstärkt Mitwirkungsmöglichkeiten&#13; bei der Gestaltung öffentlicher Aufgaben zurückgewonnen. Unvereinbar mit dem&#13; derzeitigen Integrationsverlauf erscheint deshalb eine Sichtweise, nach der die Mitgliedstaaten&#13; im Zuge der weiteren Integration künftig in einer neuen staatlichen&#13; Einheit aufgehen oder von ihr überlagert werden. Das kooperative europäische&#13; Regelungssystem hebt den Nationalstaat nicht auf, sondern stärkt ihn." val_4="Dr. Charlotte Schütz, LL.M." val_5="Thesenpapier: Wer ist der Gesetzgeber der Europäischen Union" val_6="Thesen zur 40. Assistententagung Öffentliches Recht Gießen 2000 Funktionen und Kontrolle der Gewalten 14.-17. März 2000, S. 9 " val_7="" val_8="Thesenpapier zum Vortrag von Charlotte Schütz auf der 40. Assistententagung Öffentliches Recht Gießen 2000, damals als gedrucktes Thesenheft auf den S. 8 f. Pdf-Scan des Thesenheftes liegt mir vor, ohne Genehmigung von Frau Schütz stelle ich es aber nicht ins Internet." val_cswikitext="" layout_id="1960" cswikitext=""></plb_layout>