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Manche Sozialwissenschaftler haben zuweilen von einer richterlichen Vorherrschaft im amerikanischen Herrschaftsprozess gesprochen. Bei näherer Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung der USA erscheint jedoch etwa der Begriff "Judiziokratie" übertrieben, hat sich der Supreme Court doch lediglich zwischen 1890–1937 extensiver auf politischem Parkett bewegt, als er ca. 35 Gesetze oder Präsidialakte sozial- und wirtschaftspolitischen Inhalts zurückwies und vor allem in den ersten Jahren des Rooseveltschen New Deal sozialreformerische Initiativen des Staates zur Überwindung der Weltwirtschaftskrise blockierte. Ansonsten aber hat sich das Oberste Bundesgericht in vergleichsweise nüchterner Einschätzung etwaiger Friktionsfelder und potentieller Ansehensverluste politischen Auseinandersetzungen eher entzogen und sich bevorzugt für unzuständig erklärt als in öffentliche Konflikte eingemischt.836
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Manche Sozialwissenschaftler haben zuweilen von einer richterlichen Vorherrschaft im amerikanischen Herrschaftsprozess gesprochen. Bei näherer Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung der USA erscheint jedoch etwa der Begriff "Judiziokratie" übertrieben, hat sich der Supreme Court doch lediglich zwischen 1890–1937 auf politischem Parkett bewegt, als er ca. 35 Gesetze oder Präsidialakte sozial- und wirtschaftspolitischen Inhalts zurückwies und vor allem in den ersten Jahren des Rooseveltschen New Deal sozialreformerische Initiativen des Staates zur Überwindung der Weltwirtschaftskrise blockierte. Ansonsten aber hat sich das Oberste Bundesgericht politischen Auseinandersetzungen entzogen und sich lieber für unzuständig erklärt als in öffentliche Konflikte eingemischt. Denn die Richter haben zumeist recht nüchtern die Gefahren eingeschätzt, die jeder Dauerkonflikt zwischen der Judikative und den anderen Staatsgewalten, zwischen Richterentscheid und öffentlicher Meinung für ihr Ansehen und Gewicht heraufbeschwören kann.
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Gleiche Quelle auch auf S. 343-344 plagiiert.
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S. 276 enthält Fußnote mit gleichlautendem Plagiat ab "Judiziokratie".
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"Demoskopische Erhebungen haben in den vergangenen zwei Jahrzeiten immer wieder belegt, dass das Ansehen der Insitution Supreme Court in der Bevölkerung viel größer ist als dasjenige der Präsidentschaft, vom Kongress ganz zu schweigen."
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Aktuelle Version vom 31. Mai 2012, 21:12 Uhr

Seite 288

Manche Sozialwissenschaftler haben zuweilen von einer richterlichen Vorherrschaft im amerikanischen Herrschaftsprozess gesprochen. Bei näherer Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung der USA erscheint jedoch etwa der Begriff "Judiziokratie" übertrieben, hat sich der Supreme Court doch lediglich zwischen 1890–1937 extensiver auf politischem Parkett bewegt, als er ca. 35 Gesetze oder Präsidialakte sozial- und wirtschaftspolitischen Inhalts zurückwies und vor allem in den ersten Jahren des Rooseveltschen New Deal sozialreformerische Initiativen des Staates zur Überwindung der Weltwirtschaftskrise blockierte. Ansonsten aber hat sich das Oberste Bundesgericht in vergleichsweise nüchterner Einschätzung etwaiger Friktionsfelder und potentieller Ansehensverluste politischen Auseinandersetzungen eher entzogen und sich bevorzugt für unzuständig erklärt als in öffentliche Konflikte eingemischt.836

Manche Sozialwissenschaftler haben zuweilen von einer richterlichen Vorherrschaft im amerikanischen Herrschaftsprozess gesprochen. Bei näherer Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung der USA erscheint jedoch etwa der Begriff "Judiziokratie" übertrieben, hat sich der Supreme Court doch lediglich zwischen 1890–1937 auf politischem Parkett bewegt, als er ca. 35 Gesetze oder Präsidialakte sozial- und wirtschaftspolitischen Inhalts zurückwies und vor allem in den ersten Jahren des Rooseveltschen New Deal sozialreformerische Initiativen des Staates zur Überwindung der Weltwirtschaftskrise blockierte. Ansonsten aber hat sich das Oberste Bundesgericht politischen Auseinandersetzungen entzogen und sich lieber für unzuständig erklärt als in öffentliche Konflikte eingemischt. Denn die Richter haben zumeist recht nüchtern die Gefahren eingeschätzt, die jeder Dauerkonflikt zwischen der Judikative und den anderen Staatsgewalten, zwischen Richterentscheid und öffentlicher Meinung für ihr Ansehen und Gewicht heraufbeschwören kann.

Übernommen aus
Hartmut Wasser (1997),
Institutionen im politischen System
In: Informationen zur politischen Bildung, Bd. 199, Politisches System der USA, S.19
Link: http://usa.usembassy.de/etexts/gov/bpb/body_i_199_2.html

Gleiche Quelle auch auf S. 343-344 plagiiert. S. 276 enthält Fußnote mit gleichlautendem Plagiat ab "Judiziokratie".

Außerdem fehlt die Quelle zu dieser Behauptung: "Demoskopische Erhebungen haben in den vergangenen zwei Jahrzeiten immer wieder belegt, dass das Ansehen der Insitution Supreme Court in der Bevölkerung viel größer ist als dasjenige der Präsidentschaft, vom Kongress ganz zu schweigen."

Zu Guttenberg bezieht sich also eindeutig auf belegte Statistiken, deren Quelle er nicht nennt.


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