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Dissertation

vergangenen Jahrhunderts Unterstützung von Verfassungshistorikern erhalten, die
zweierlei Aspekte herausgearbeitet haben':
— Die Verfassungsväter der USA haben in der Establishment-Klausel nur die
Gründung einer Staatskirche und die Begünstigung von Bewerbern bestimmter
Konfessionen bei der Besetzung öffentlicher Ämter verbieten wollen.
— Teilweise wird auch die Auffassung vertreten, die Establishment-Klausel habe
nur untersagen wollen, die zur Zeit der Verfassunggebung bestehenden staatskirchenrechtlichen
Gegebenheiten der Gliedstaaten zu beeinträchtigen.
bb) Zusammenfassender Überblick über die Rechtsprechung des Supreme Court
Nach der grundlegenden Entscheidung des Gerichts aus dem Jahr 1947 (sogenannte
Everson- Entscheidung) 94 beinhaltet die mehrfach erwähnte Establishment-
Klausel die strikte Trennung von Staat und Religions- bzw. Glaubensgemeinschaften
und Kirchen, zum anderen untersagt sie zugleich aber auch eine Religionsfeindlichkeit
des Staates. Die Spannung zwischen dem Recht auf freie Religionsausübung
und dem Verbot der Errichtung einer Staatskirche versucht das Gericht
durch das verbindende Element der „wohlwollenden Neutralität" zu überbrücken.
Teilweise enthält die Rechtsprechung Elemente, die stärker den Trennungsgedanken,
darin wieder solche, die mehr die Offenheit gegenüber der Religion betonen.
Eine — alle Fälle befriedigende — Lösung ist bis heute nicht gefunden worden,
vielmehr werden die bestehenden rechtlichen Probleme an Hand des jeweils zu
entscheidenden Einzelfalls gelöst.
Prüfungsmaßstab der Establishment-Klausel durch den Supreme Court ist der
bekannte, aber zugleich auch problematische „Lemon — Test"'. Dieser enthält
drei Elemente und verlangt: 96
— Mit staatlichem Handeln darf nur ein säkularer Zweck verfolgt werden (subjektives
oder finales Kriterium),
— das Staatshandeln darf primär weder in der Förderung noch in der Beeinträchtigung
der Religion bestehen (objektives, ergebnisoffenes Kriterium),
— aus einem Tätigwerden des Staates darf sich keine übermäßige Verflechtung von
Staat und Religionsgemeinschaften ergeben (objektives, handlungsbezogenes
Kriterium).
Festzustellen ist, dass auch der „Lemon-Test" zu keiner klaren, eindeutigen
Rechtsprechung geführt hat. Besonders einschneidend wirkt sich die Interpretation
der Establishment-Klausel im Bereich der öffentlichen Erziehung aus.

Original

des vergangenen Jahrhunderts Unterstützung
von Verfassungshistorikern erhalten, die zweierlei Aspekte herausgearbeitet haben:
1. Die Verfassungsväter der USA haben in der establishment-Klausel nur die
Gründung einer Staatskirche und die Begünstigung von Bewerbern bestimmter
Konfessionen bei der Besetzung öffentlicher Ämter verbieten wollen.
2. Teilweise wird auch die Auffassung vertreten, die establishment-Klausel habe
nur untersagen wollen, die zur Zeit der Verfassunggebung bestehenden staatskirchenrechtlichen
Gegebenheiten der Gliedstaaten zu beeinträchtigen.13
3.2. Zusammenfassender Überblick über die Rechtsprechung des Supreme Court
Nach der grundlegenden Entscheidung des Gerichts aus dem Jahr 1947 (sog. Everson-
Entscheidung) beinhaltet die mehrfach erwähnte establishment-Klausel die strikte Trennung
von Staat und Religions-/Glaubensgemeinschaften/Kirchen, zum anderen untersagt
sie zugleich aber auch eine Religionsfeindlichkeit des Staates. Die Spannung zwischen
dem Recht auf freie Religionsausübung und dem Verbot der Errichtung einer
Staatskirche versucht das Gericht durch das verbindende Element der „wohlwollenden
Neutralität“ zu überbrücken. Teilweise enthält die Rechtsprechung Elemente, die stärker
den Trennungsgedanken, dann wieder solche, die mehr die Offenheit gegenüber der
Religion betonen. Eine – alle Fälle befriedigende – Lösung ist bis heute nicht gefunden worden, vielmehr werden die bestehenden rechtlichen Probleme an Hand des jeweils zu entscheidenden Einzelfalls gelöst.
Prüfungsmaßstab der establishment-Klausel durch das oberste Gericht ist der bekannte,
aber zugleich auch problematische „Lemon-Test“. Dieser enthält drei Elemente und
verlangt:
a) Mit staatlichem Handeln darf nur ein säkularer Zweck verfolgt werden
(subjektives oder finales Kriterium),
b) das Staatshandeln darf primär weder in der Förderung noch in der Beeinträchtigung
der Religion bestehen (objektives, ergebnisoffenes Kriterium),
c) aus einem Tätigwerden des Staates darf sich keine übermäßige Verflechtung
von Staat und Religionsgemeinschaften ergeben (objektives, handlungsbezogenes
Kriterium).
Festzustellen ist, dass auch der „Lemon-Test“ zu keiner klaren, eindeutigen Rechtsprechung
geführt hat.14 Besonders einschneidend wirkt sich die Interpretation der establishment-
Klausel im Bereich der öffentlichen Erziehung 15aus.


Tammler, Die Frage nach einem Gottesbezug in der USVerfassung und die Rechtsprechung des Supreme Court zur Trennung von Staat und Religion, Berlin 2004, Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Reg.-Nr.: WF III - 100/04, S. 7f